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Architektur

In der engeren Bedeutung des klassischen Architekturbegriffs meint Architektur die Kunst und/oder Wissenschaft des planvollen Entwurfs der gebauten menschlichen Umwelt, d.h. die Auseinandersetzung mit dem vom Menschen geschaffenen Raum und insbesondere der Wechselbeziehung zwischen Mensch, (vom Menschen geschaffenen) Raum und Zeit. Dabei schließt der klassische Architekturbegriff verschiedene Bedeutungsfacetten mit ein. Er steht für die Baukunst, die Schaffung und ästhetische Gestaltung von Bauwerken / baulichen Anlagen aller Art. Allerdings ist der Begriff Baukunst heute nicht mehr sehr scharf. In einer Erweiterung des Begriffs steht der Begriff Architektur heute im akademischen Diskurs oft allgemein für die Kunst des Schaffens und Gestaltens von Räumen allgemein.
als Titel einer Bau-Typologie (hier auch mit Pluralbildung).
als Bezeichnung für das Berufsfeld des Architekten.
als Oberbegriff für die Werke der Architekten.
als Bezeichnung für die Wissenschaft vom Bauen (weniger gebräuchlich Architektonik).
Über Jahrhunderte hinweg wurde Architektur im allerweitesten Sinne als Bauen jeglicher Art verstanden. Architektur war die Gestaltung von Bauwerken, die Kunst zu bauen, daher der Begriff Baukunst. Architektur beschäftigt sich mit einzelnen Bauwerken, vorwiegend im Bereich des Hochbaus. Die Liste von Bauwerken nach Funktion gibt einen Überblick über die Vielfältigkeit der Aufgaben. In größerem Maßstab beschäftigt sich der Städtebau mit der Gestaltung von Städten und großen Gebäudekomplexen und dem Zusammenspiel von Gebäuden und ihrer Umgebung. Die Landschaftsarchitektur dagegen beschäftigt sich mit der gestalteten Landschaft unter architektonischen Gesichtspunkten. Die Innenarchitektur hat die Gestaltung von Innenräumen zum Ziel, ein Teilbereich ist zum Beispiel der Messebau.

Diese Definition ist aber insbesondere seit Beginn des 20. Jahrhunderts umstritten. Entsprechend werden die meisten Definitionsversuche nur im Kontext bestimmter Debatten um Inhalt, Aufgabe und Bedeutung der Architektur verständlich, wobei auch das jeweilige zeitgenössische Bauen mit seinen ästhetischen, technischen, ökonomischen und politischen Implikationen zu berücksichtigen ist. Ähnlich wie beim Begriff des Kunstwerkes scheint es beim Architekturbegriff nicht möglich, sich auf die bloße Beschreibung eines Wortes oder einer Sache zu beschränken.

Jede differenziertere Begriffsbestimmung erweist sich bei näherer Betrachtung als ein Ringen um Definitionshoheit und Geltungsmacht (siehe dazu die Schriften von Michel Foucault). Aufgrund des so implizierten normativen Aspektes bleibt jede inhaltliche Bestimmung von Architektur kontrovers und ist im Kern ideologisch geprägt. Jeder Definitionsversuch – soweit er eine Reflexion enthält – ist bereits Architekturtheorie. Die Definition von Architektur beruht im Wesentlichen auf der jeweiligen Haltung und dem Wertesystem der definierenden Person, sei es Bauherr, Architekt oder Architekturtheoretiker.

Dass die Bewertungen der jeweiligen Werke der Architekten meist kontrovers ausfallen, ist unvermeidlich, da es sich nicht nur um einen Wettbewerb von Talent und Kompetenz handelt, sondern auch um die Gültigkeit der individuellen Wertesysteme. Durch die Varianz der Architekturauffassungen ist heute ein großer Formenreichtum in der Architektur gegeben.

Hier sollen einige gängige Definitionen erläutert werden. Die Zitate zeigen jeweils das Spannungsfeld der Diskussion.

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